Gerade im Steuerecht ist neben materiellem Wissen Verhandlungsgeschick gefordert. Wir suchen Verständigungsmöglichkeiten und Lösungen. Wenn dies nötig ist, führen wir aber auch Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsprozesse und betreiben erforderlichenfalls die Durchsetzung Ihrer Interessen vor dem BFH.
Im Steuerstrafverfahren muss besonderes Augenmerk gelegt werden auf die Zweigleisigkeit des Verfahrens: Die Steuernachforderung und deren Reduzierung steht häufig im Vordergrund. Die strafrechtlichen Konsequenzen müssen abgewogen, ein je nach Umständen des Falles bestmögliches Ergebnis erkämpft werden. Häufig sind weitere Anforderungen – drohende Schadensersatzansprüche, berufsrechtliche Folgen oder eine negative Darstellung in der Öffentlichkeit – in die Überlegungen einzubeziehen. Schnelles – sofortiges – Handeln kann ebenso richtig sein, wie in anderen Situation lange – auch jahrelang – warten zu können. Wirtschaftsstrafverfahren, insbesondere im weitesten Umfeld der Korruption, aber auch Untreue oder Betrug, sind häufig Ausfluss steuerlicher Prüfungen. Auch hier helfen wir Ihnen.
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